Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie gilt für nahezu jeden Betrieb in Deutschland, der elektrische Arbeitsmittel einsetzt – also für Handwerksbetriebe, Bauunternehmen, Servicetechniker und viele andere.
Konkret bedeutet das: Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Verlängerungskabel, Netzteile, Ladegeräte) müssen in regelmäßigen Abständen von einer Elektrofachkraft oder einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden.