31. März 2026

DGUV V3 Prüfung: Was Handwerksbetriebe über Prüfpflichten wissen müssen

Oranger Bauhelm, Werkzeuggürtel mit Hammer und Baupläne auf dem Boden.
Eine fehlende DGUV V3-Prüfung fällt im Alltag selten auf – bis etwas passiert. Dann wird es teuer: Bußgelder, Haftung, im schlimmsten Fall ein Unfall mit ernsthaften Folgen. Was viele Betriebe unterschätzen: Die Prüfpflicht betrifft jedes elektrische Betriebsmittel im Betrieb – vom Verlängerungskabel bis zur Industriekreissäge.
Was ist die DGUV Vorschrift 3 – und wen betrifft sie?
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie gilt für nahezu jeden Betrieb in Deutschland, der elektrische Arbeitsmittel einsetzt – also für Handwerksbetriebe, Bauunternehmen, Servicetechniker und viele andere. Konkret bedeutet das: Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Verlängerungskabel, Netzteile, Ladegeräte) müssen in regelmäßigen Abständen von einer Elektrofachkraft oder einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden.
Welche Prüfintervalle gelten?
Die Prüfintervalle richten sich nach dem Einsatzbereich und der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Als Orientierung dienen die Empfehlungen der DGUV: Auf Baustellen: In der Regel alle 3 Monate für ortsveränderliche Betriebsmittel. In Betrieben mit erhöhter mechanischer Beanspruchung: Alle 6 Monate. Im Bürobetrieb: Häufig reicht eine Prüfung alle 1–2 Jahre. Wichtig: Der Betrieb selbst muss die angemessenen Intervalle festlegen und dokumentieren. Es gibt keine starren gesetzlichen Vorgaben für alle Fälle – aber die Begründung für gewählte Intervalle muss nachvollziehbar sein.
Was bei einer Kontrolle verlangt wird
Kommt die Berufsgenossenschaft oder gibt es einen Arbeitsunfall, wird als erstes nach der Prüfdokumentation gefragt. Verlangt werden: Name und Identifikation des geprüften Geräts, Prüfdatum, Prüfer, Ergebnis (bestanden / nicht bestanden), nächster Prüftermin. Fehlt diese Dokumentation, drohen Bußgelder – und im Schadensfall haftet der Betrieb persönlich. Eine Excel-Tabelle oder ein Ordner voller Zettel gilt dabei nicht als revisionssichere Dokumentation.
Wie mein_werkzeugkoffer Prüfpflichten zum Selbstläufer macht
mein_werkzeugkoffer überwacht Prüffristen automatisch. Für jedes Gerät wird das nächste Prüfdatum hinterlegt – das System erinnert rechtzeitig per E-Mail oder App-Benachrichtigung. Prüfergebnisse werden digital gespeichert, sind jederzeit abrufbar und können auf Knopfdruck als Bericht ausgegeben werden. Keine Zettelwirtschaft, keine vergessenen Termine, keine Panik beim nächsten BG-Besuch. Besonders praktisch: Geräte, bei denen die Prüfung abgelaufen ist, werden im System direkt als "gesperrt" markiert – so können sie nicht mehr für den Einsatz gebucht werden.
Fazit: Prüfpflichten sind kein Verwaltungsaufwand – sie sind Schutz
DGUV V3-Prüfungen schützen Mitarbeiter und Betrieb. Mit dem richtigen System werden sie vom lästigen Pflichtprogramm zur selbstverständlichen Routine.
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