Elektrowerkzeuge sind auf Baustellen und in Werkstätten extremen Bedingungen ausgesetzt: Staub, Vibrationen, Stöße, Feuchtigkeit. Gleichzeitig tragen sie eine elektrische Komponente, die bei Beschädigung nicht nur das Gerät kaputt macht, sondern den Nutzer gefährdet.
Dazu kommt die Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3: Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel müssen in festgelegten Abständen von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Wer das nicht tut, riskiert Haftung und Bußgelder.